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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung · Stand: 04.09.2026

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Stand: 4. September 2026

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition oder eines Versicherungsanlageprodukts haben kann.

Bei der Beratung werden Nachhaltigkeitspräferenzen im gesetzlich erforderlichen Umfang erhoben und berücksichtigt. Dabei werden insbesondere die von Produktgebern, Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktpartnern zur Verfügung gestellten Informationen verwendet. Die Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit dieser Informationen können je nach Produkt unterschiedlich sein.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bedeutet nicht, dass ein Produkt zwingend nachhaltig ist oder eine bestimmte ökologische beziehungsweise soziale Wirkung erzielt. Maßgeblich sind die konkreten Produktunterlagen und Offenlegungen des jeweiligen Produktgebers.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden derzeit auf Unternehmensebene nicht systematisch berücksichtigt. Gründe dafür sind insbesondere die Größe und Art der Tätigkeit sowie die noch nicht durchgehend einheitliche Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit der erforderlichen Produktdaten. Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden werden im gesetzlich vorgesehenen Beratungsprozess dennoch erhoben und bei der Produktauswahl berücksichtigt. Diese Entscheidung wird regelmäßig überprüft.

Vergütungspolitik

Die Vergütungsstruktur soll keine Empfehlung fördern, die den festgestellten Wünschen, Bedürfnissen, Zielen oder Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundin beziehungsweise des Kunden widerspricht. Interessenkonflikte werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben identifiziert, vermieden oder offengelegt.

Produktinformationen

Produktspezifische Nachhaltigkeitsinformationen werden vom jeweiligen Produktgeber bereitgestellt. Vor einer Entscheidung sind insbesondere die vorvertraglichen Informationen, Produktunterlagen und nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen des konkreten Produkts zu beachten.

Diese Erklärung wird bei Änderungen der Geschäftstätigkeit, der Produktpalette oder der rechtlichen Anforderungen überprüft und aktualisiert.

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